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Zur heute beschlossenen Änderung des Landeshochschulgesetzes erklärt Hendrik Lange, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die von der Koalition verabschiedete Novellierung des Landeshochschulgesetzes sieht zukünftig die Möglichkeit vor, Studierende exmatrikulieren zu können, wenn sie „…gegen das Hausrecht verstoßen, die Ordnung der Hochschule oder ihrer Veranstaltungen stören oder die Mitglieder der Hochschule hindern, ihre Rechte, Aufgaben oder Pflichten wahrzunehmen…“ . Diese weitgehende Regelung wurde von den Rektoren und den Studierenden immer kritisiert. Sie öffnet Tür und Tor, protestierende Studierende zu bestrafen und beschneidet damit ihre Rechte. Das Recht auf freie Wahl des Studienfachs und des Studienorts ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. DIE LINKE hält die gesetzliche Androhung von Exmatrikulation bei Störung des Hochschulbetriebs für übertrieben. Das Hausrecht gibt der Hochschulleitung genügend Mittel in die Hand. Die Koalition von CDU und SPD zieht hier die Daumenschrauben unnötig an.

Weiterhin bedeutet die Einführung von Lehrprofessuren an den Universitäten einen Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik. Damit wird in Sachsen-Anhalt von der Einheit von Forschung und Lehre abgerückt. Um die Lehre zu stärken, ist eine bessere Finanzierung der Hochschulen nötig, damit freie Stellen zügig besetzt werden können.

Auch die Möglichkeit der Neujustierung der Machtverhältnisse zwischen Fakultätsrat und Fakultätsvorstand an den Medizinischen Fakultäten wurde ausgeschlagen. Für die Fraktion DIE LINKE bleibt es bei der prinzipiellen Erwägung: Wo Bildung und Wissenschaft so verbunden sind, braucht es die demokratische Teilhabe aller Statusgruppen der Hochschule im Fakultätsrat und nicht intransparente Entscheidungen im Fakultätsvorstand. Für die Koalition haben die Sorgen und Bemühungen einiger Professoren der Medizinischen Fakultät Magdeburg jedoch offensichtlich keine Rolle gespielt.“

Magdeburg, 17. Juni 2010