Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt wird heute eine Gesetzesinitiative zum Hochschulgesetz auf den Weg bringen. Dazu erklärt ihr hochschulpolitischer Sprecher Hendrik Lange:
„Es ist längst nicht ausgemachte Sache, dass alle Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die das wünschen, ihr Studium mit dem Ziel des Masterabschlusses fortsetzen können. Dort, wo nur beschränkt Masterstudienplätze zur Verfügung stehen und die Nachfrage groß wird, kann es eng werden. In den Genuss eines Masterabschlusses kämen dann nur die Besten, andere würden auf später vertröstet oder blieben ganz außen vor.
Eine solche faktische Verkürzung des Studiums lehnt DIE LINKE ausdrücklich ab. Deshalb fordern wir in dem Änderungsgesetz einen Rechtsanspruch für alle erfolgreichen Bachelorabsolventinnen und -absolventen in Sachsen-Anhalt auf einen konsekutiven und kostenfreien Masterstudienplatz im Land – aber nicht unbedingt an der bisherigen Hochschule. Auch wir erkennen, dass es dabei kurzfristig Kapazitätsprobleme geben kann, deshalb halten wir eine Wartezeit von maximal einem Jahr noch für vertretbar.
Darüber hinaus wollen wir dem Problem zu Leibe rücken, das Studierende bekommen können, wenn sich ihr Bachelorabschluss verzögert, die Eintragung zum Masterstudium aber drängt. Hier soll eine vorläufige Immatrikulation rechtlich abgesichert und ermöglicht werden.
Außerdem soll allen, die ihr Studium als Teilzeitstudium gestalten wollen – ungeachtet der individuellen Gründe – dieses Recht auch eingeräumt werden. Aus den bisherigen „Kann-Bestimmungen“ soll ein Anspruch werden. Wir wollen dabei die Hürden aus dem Weg schaffen, die manche und mancher da heute noch mühsam überwinden muss oder die sie bzw. ihn ganz ausbremsen.
Nicht zuletzt erneuert DIE LINKE ihre Forderung nach einem gebührenfreien Studium, die auch die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und der Gebühren für die Benutzung von Studienmaterialien und Hochschuleinrichtungen einschließt. In den Haushaltsberatungen setzen wir uns in diesem Zusammenhang für die Zahlung eines angemessenen finanziellen Ausgleichs an die Hochschulen durch das Land ein.“
Magdeburg, 11. November 2011