Zum Kompromiss der Koalitionsfraktionen für ein neues Hochschulgesetz erklärt der hochschulpolitische Sprecher Hendrik Lange:
„Zweieinhalb Jahre wurde der Öffentlichkeit die Novellierung des Landeshochschulgesetzes versprochen. Nun nimmt die Debatte endlich Fahrt auf.
Es gibt durchaus Punkte in diesem Kompromiss, die zu begrüßen sind. Endlich werden die Langzeitgebühren abgeschafft. Laut Minister haben sie keine Lenkungswirkung gezeigt, was meine Fraktion von Anfang an als Gegenargument vorgebracht hat. Nun scheint die Einsicht auch die Regierungskoalition erreicht zu haben. Trotz allem bleibt unsere Forderung die Abschaffung aller Studiengebühren. Insbesondere Zweitstudiengebühren schrecken studierwillige Menschen bei ihrem legitimen Anspruch auf lebenslanges Lernen ab.
Ebenso ist der Fortschritt beim Promotionsrecht für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) zu begrüßen. Auch diese Forderung haben wir schon vor einigen Jahren aufgemacht. Hier wurde mit der befristeten Verleihung des Promotionsrechts für die HAW ein echter Fortschritt erreicht, der die Vormachtstellung der Universitäten und die daraus resultierenden Probleme (z.B. Zeitverzug bei Absolventen der HAW bei Promotionen) angreift.
Und doch ist auch Wasser in den Wein zu gießen. Dass die Viertelparität aus dem Gesetzentwurf verschwinden wird, ist eine verpasste Chance die Hochschuldemokratie zu verbessern. Auch die Ausweitung der Möglichkeiten der wirtschaftlichen Beteiligung der Hochschulen ist kritisch zu sehen. Nach unserer Ansicht sind Hochschulen in erster Linie Orte der Wissenschaft und Bildung, keine Wirtschaftsunternehmen. Dazu gehört mit Sicherheit auch der Wissenstransfer, die Ausgründungsquote spricht bisher jedoch nicht für größere Hindernisse für StartUps, die sich aus dem Hochschulgesetz ergeben. Immerhin wurde das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in Teilen gerettet.
Der Anspruch, das modernste Hochschulgesetz des Landes zu erschaffen, wird durch den Kompromiss nicht erfüllt. Die Fraktion DIE LINKE wird sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, weitere Punkte ins Gesetz einzubringen, um den Anspruch der Modernität vollumfänglich umzusetzen.“
Magdeburg, 27. August 2019