Zum derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren um die Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin erklärt Hendrik Lange, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Seit Jahren ist der Mangel an Studienplätzen in der Humanmedizin ein großes Problem. Immer häufiger klagen sich Studierende in die Studienrichtung ein.
Es ist dringend notwendig, dass in der Humanmedizin mehr Studienplätze geschaffen werden. Seit Jahren wird, insbesondere auch hier in Sachsen-Anhalt, der Mangel an Ärzten beklagt. Gleichzeitig werden Zehntausende Bewerberinnen und Bewerber deutschlandweit abgewiesen. Hinzu kommen lange Wartezeiten, die oft unzumutbar sind.
Die Regelungen zum Numerus-Clausus sind ein Ausdruck der Mangelverwaltung. Die Prüfung, ob sie noch zeitgemäß und mit dem Grundgesetz vereinbar sind, ist jetzt die Aufgabe der Richter in Karlsruhe. Generell gilt: Die Freiheit der Berufswahl ist ein hohes Gut. Ein Numerus Clausus kann daher nur das letzte Mittel sein.“
Magdeburg, 4. Oktober 2017