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Laut Medienberichten hat Wissenschaftsminister Armin Willingmann die Universitäten und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes zu mehr Kooperation bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aufgefordert, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung des Promotionsrechtes. Dessen vollständige Übertragung auf die Hochschulen lehnt der Minister jedoch ab. Hierzu erklärt der hochschulpolitische Sprecher Hendrik Lange:

„Der Vorstoß des Wissenschaftsministers ist zu begrüßen, geht jedoch nicht weit genug. Bereits Anfang des Monats griff die Fraktion DIE LINKE das Thema auf – mit der Forderung, das Promotionsrecht auch für forschungsstarke Fachbereiche und Institute an den Hochschulen der angewandten Wissenschaften zu gewähren, geht sie jedoch einen entscheidenden Schritt weiter als der Wissenschaftsminister.

Die Fraktion DIE LINKE hat schon in den vergangenen Jahren immer wieder auf den Umstand hingewiesen, dass auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften über forschungsstarke Fachbereiche und Institute verfügen, die die Möglichkeit einräumen, auch dort zu promovieren. Entsprechende Gesetzesinitiativen wurden von unserer Fraktion immer wieder vorgeschlagen.

Die Fraktion DIE LINKE wird sich auch im jetzigen Gesetzgebungsverfahren zum Hochschulgesetz dafür einsetzen, dass das Promotionsrecht für Hochschulen der angewandten Wissenschaften mit forschungsstarken Fachbereichen und Instituten verankert wird. Darüber hinaus ist es grundsätzlich richtig, dass die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften stärker bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses kooperieren müssen. Hier muss insbesondere bei den Universitäten ein Umdenken erfolgen.

Magdeburg, 30. März 2017