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Zur heute von der Landesregierung vorgestellten und zur Anhörung freigegebenen Novelle des Landeshochschulgesetzes für Sachsen-Anhalt erklärt der hochschulpolitische Sprecher Hendrik Lange:

„Schon lange war die Novelle des Hochschulgesetzes versprochen – jetzt kommt bei der Landesregierung endlich Bewegung in die Sache. Leider hat der langwierige Beratungsprozess nicht in allen Punkten zu einem großen Wurf geführt.

Positiv zu vermerken ist die Absicht des Ministers,  die Hochschuldemokratie zu stärken und auszuweiten. Hierzu wird sich die Fraktion DIE LINKE auch noch einmal mit eigenen Vorschlägen äußern.

Beim Promotionsrecht für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) wurde jedoch kein großer Sprung erreicht. Die Fraktion DIE LINKE hat sich immer für das Promotionsrecht der HAW ausgesprochen. Wie das Ziel der Vereinfachung des Zugangs zur Promotion für HAW-Absolvent*innen durch den Regierungsentwurf erreicht werden soll, wird anhand des Gesetzentwurfs noch einmal dringend zu diskutieren sein.

Kritisch sehen wir auch die Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung der Hochschulen. Zwar ist der Transfer akademischen Wissens in die Wirtschaft ein wichtiger Punkt. Fraglich bleibt jedoch, ob der Weg der Landesregierung der Richtige ist. Für die Fraktion DIE LINKE sind Hochschulen auch weiterhin zuerst Stätten von Lehre und Wissenschaft und keine wirtschaftlichen Akteure.

Dass sich der Minister der Einschätzung der Fraktion Die LINKE anschließt und Langzeitgebühren als falsches Steuerungselement erkennt, ist gut. Als Konsequenz sollte die von uns immer geforderte Abschaffung der Langzeitgebühren durchgesetzt werden.

Die Fraktion DIE LINKE hat bereits vor geraumer Zeit ihre Änderungsvorschläge zum Landeshochschulgesetz mit Akteur*innen der Hochschulen des Landes diskutiert und wird diese in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.“

Magdeburg, 26. Februar 2019