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Zu den jüngsten Meldungen über Probleme bei der Barrierefreiheit am Neubau des Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Zentrums an der Martin-Luther-Universität erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Lange:

„Es ist ein Unding, wenn jetzt sichtbar wird, dass Barrierefreiheit offenbar bei diesem Neubau nicht ausreichend umgesetzt werden soll.

Dem Landesbetrieb Bau muss die Rechtslage klar sein. Bei Fragen der Barrierefreiheit sind die Regelungen verbindlich, Ausnahmen darf es bei diesen bedeutenden Universitätsgebäuden nicht geben.

Ich halte das auch für eine Frage des Images, diesen Neubau der Universität so zu errichten, dass er für alle, also auch für Menschen mit Behinderungen, gut und problemlos zu nutzen ist. Angesichts der großen Aufmerksamkeit, die die UN-Behindertenrechtskonvention derzeit zu Recht findet, wäre es völlig unverständlich, einen Neubau an der Universität nicht nach modernen Kriterien der Barrierefreiheit auszustatten.


Der Landesbetrieb Bau muss jetzt dringend die notwendigen Korrekturen vornehmen. Nachträgliche Umbauten sind meist deutlich teurer, als gleich gesetzeskonform zu bauen. Auch die Universität muss ihrer Verantwortung gerecht werden, den Hinweisen der Behinderten- und der Personalvertretung Nachdruck verleihen und der Barrierefreiheit überall den notwendigen Stellenwert einräumen.“

Magdeburg, 14. Mai 2012