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Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des hochschulpolitischen Sprechers Hendrik Lange („Gebühren und Entgelte gemäß § 111 sowie Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 112 Abs. 1 Hochschulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (HSG LSA)“) zu Langzeitstudiengebühren und Gebühren für ein Zweitstudium erklärt dieser:

„Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zeigt, dass die Hochschulen auch in den letzten drei Jahren Gebühren und Entgelte in Millionenhöhe eingenommen haben. Mit Sorge sehen wir vor allem die Entwicklung der Einnahmen aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit. Diese sind im Vergleich zum Jahr 2015 noch einmal deutlich angestiegen. Hier fällt insbesondere die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf, die über 1,7 Mio. € einnimmt.

Für die Fraktion DIE LINKE sind Langzeitstudiengebühren das falsche Mittel, einen guten und erfolgreichen Studienverlauf zu organisieren. Vielmehr sind sie ein Instrument, um ein enges Studienkorsett durchzusetzen. Zudem zeigen die Zahlen, dass die Möglichkeit zur Einnahme von Langzeitstudiengebühren durchaus ein Fehlanreiz für die Hochschulen sein kann. Viel wichtiger ist es, dass die Hochschulen die Studierbarkeit verbessern und durch ein umfassendes Konzept der Studienberatung und -begleitung einen guten Studienablauf ermöglichen.

Daher fordert die Fraktion DIE LINKE auch weiterhin, Langzeitstudiengebühren abzuschaffen. Zudem ist zu überprüfen, inwieweit in Zeiten des lebensbegleitenden Lernens die Erhebung von Zweitstudiengebühren zielführend ist. Die Fraktion DIE LINKE hält an dem Ziel fest, eine auskömmliche und aufgabengerechte Finanzierung der Hochschulen und Universitäten durch das Land zu gewährleisten, was bisher in den Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2019 durch die Koalition verhindert wurde. Zudem wird sie in den Beratungen für ein neues Hochschulgesetz die Abschaffung der Studiengebühren zum Thema machen.“

Magdeburg, 26. November 2018