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Zu der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des hochschulpolitischen Sprechers der Fraktion Hendrik Lange zu Langzeitstudiengebühren und Gebühren für ein Zweitstudium erklärt dieser:

„Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage zu „Gebühren und Entgelte gemäß § 111 sowie Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 112 Abs. 1 Hochschulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (HSG LSA)“ zeigt, dass die Hochschulen in den letzten drei Jahren Gebühren und Entgelte in Millionenhöhe eingenommen haben. Hier sind vor allem die hohen Einnahmen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt auffallend. Mit Sorge sehen wir vor allem den Anstieg der Einnahmen aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit. Diese stiegen im Vergleich der Jahre 2015 zu 2008 um 40 % (von rund 2,5 Mio. Euro auf rund 3,5 Mio. Euro).

Für DIE LINKE sind Langzeitstudiengebühren das falsche Mittel, einen guten und erfolgreichen Studienverlauf zu organisieren. Vielmehr sind sie ein Instrument, um ein enges Studienkorsett durchzusetzen. Zudem zeigen die Zahlen, dass die Möglichkeit zur Einnahme von Langzeitstudiengebühren durchaus ein Fehlanreiz für die Hochschulen sein kann. Viel wichtiger ist es, dass die Hochschulen die Studierbarkeit verbessern und durch ein umfassendes Konzept der Studienberatung und -begleitung einen guten Studienablauf ermöglichen.

Daher fordert DIE LINKE weiterhin die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren. Zudem ist zu überprüfen, inwieweit in Zeiten des lebensbegleitenden Lernens die Erhebung von Zweitstudiengebühren zielführend ist. DIE LINKE hält an dem Ziel fest, eine auskömmliche und aufgabengerechte Finanzierung der Hochschulen und Universitäten durch das Land zu gewährleisten. Zudem wird sie in den Beratungen zum Hochschulgesetz die Studiengebühren zum Thema machen.“

Magdeburg, 6. September 2016