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„Die angekündigte Änderung des Landeshochschulgesetzes zeigt eine längst fällige Kurskorrektur der Landesregierung! Entgegen der Beteuerung von Hochschulautonomie wurde durch die letzte Änderung des Landeshochschulgesetzes eine Mindestfakultätsgröße von 30 ProfessorInnen an den Universitäten festgelegt.

Die angekündigte Änderung des Landeshochschulgesetzes zeigt eine längst fällige Kurskorrektur der Landesregierung! Entgegen der Beteuerung von Hochschulautonomie wurde durch die letzte Änderung des Landeshochschulgesetzes eine Mindestfakultätsgröße von 30 ProfessorInnen an den Universitäten festgelegt.

DIE LINKE fordert, den Fakultätszuschnitt und die Fakultätsgröße den Hochschulen selbst zu überlassen. Als autonome budgetierte Einrichtungen können sie selbst am besten nach wissenschaftsimmanenten Kriterien entscheiden, wie sie in effektiven Strukturen lehren und forschen wollen.

Die Zuordnung des Instituts für Agrar- und Ernährungswissenschaften an der Martin-Luther-Universität ist direkte Auswirkung der derzeit geltenden Regeln und des permanenten Stellenabbaus, der durch die letzte Landesregierung festgelegt und durch die jetzige umgesetzt wird.

DIE LINKE im Landtag hat mehrfach auf die Situation der Agrar- und Ernährungswissenschaften in Sachsen-Anhalt hingewiesen und die Landesregierung zum Handeln gedrängt. Mit der Ankündigung des Kultusministers ist die Landesregierung aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung mit der Martin-Luther-Universität zu finden, welche die Hochschulautonomie respektiert, das entstandene Kooperationsnetzwerk der Agrarwissenschaften stärkt und die berechtigten Interessen aller an Forschung und Lehre Beteiligter berücksichtigt.

DIE LINKE erwartet, dass ihrem Antrag vom 12. Februar 2009 Rechnung getragen wird und die Berichterstattung zu diesem wichtigen profilgebenden Teil der Landesentwicklung in den Ausschüssen erfolgt.

Magdeburg, 19. Mai 2009