hendriklange.de

Zu heute bekannt gewordenen Plänen der Landesregierung, die Universitätsklinika Halle und Magdeburg privatisieren zu wollen, erklärt der wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Hendrik Lange:

„Die Pläne zum Verkauf der Universitätskliniken folgen allein der Ideologie der Marktgläubigkeit, allerdings stellen die Kliniken als staatliche Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wesentlich mehr dar. Die Universitätskliniken haben eine wichtige Funktion nicht nur in der hochspezialisierten Krankenbetreuung, sondern vor allem auch für Lehre und Forschung. Nicht zuletzt sind die Universitätsklinika wichtige Arbeitgeberinnen in den Regionen Halle und Magdeburg.

Schon die Überführung in Anstalten des öffentlichen Rechts war mit erheblichen Problemen verbunden. Manche, die damals davor warnten, dass dies der erste Schritt auf dem Weg zur Privatisierung sein, scheinen nun Recht zu bekommen.

Die Privatisierung ist mit nicht vertretbaren Risiken verbunden, wissenschaftliche Arbeit und eine qualitativ hochwertige Ausbildung von medizinischen Fachkräften können von Konflikten überlagert werden, die das erreichte anerkannte Niveau und wissenschaftliche Profilierungsvorhaben untergraben. Wirtschaftlich unrentable Klinikbereiche drohen dem Rotstift zum Opfer zu fallen.

Im Wahlprogramm der SPD ist dies nachzulesen: „Mit uns wird es keine Privatisierung der Universitätsklinika geben.“ Sollte es dennoch zu einer Privatisierung kommen, sollte sich die SPD veranlasst sehe, die Koalition zu verlassen – ansonsten verlöre sie auch noch den letzten Anschein von Glaubwürdigkeit.

Es muss auch daran erinnert werden, dass das Land in den letzten Jahren – und nach bisheriger Planung wird das auch künftig so sein – erhebliche Gelder in die Universitätskliniken investiert hat.

DIE LINKE fordert Landesregierung und Koalition auf, von jeglichen Privatisierungsplänen hinsichtlich der Universitätskliniken Abstand zu nehmen – und dies auch öffentlich. Gegebenenfalls wird sich die Fraktion notwendige parlamentarische Schritte vorbehalten.“

Magdeburg, 14. Juni 2011