Der Ausschuss für Umwelt und Energie hat sich heute auf Initiative der Fraktion DIE LINKE mit der andauernden Geruchsbelästigung durch die Grube Teutschenthal befasst. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher Hendrik Lange:
„Dass seitens des Landes erst jetzt eigene Messungen vorgenommen wurden, obwohl seit Wochen Beschwerden eingegangen sind, ist ein nicht nachvollziehbarer Vorgang. Um handeln zu können, müssen die Messergebnisse nun zunächst abgewartet werden. Derweil geht die Geruchsbelästigung weiter.
Zumindest ordnet das Landesamt für Bergwesen und Geologie die Gerüche der Bewetterungsanlage der Grube zu, sodass es erfolglos ist, die Verantwortung der Betreiberfirma abzustreiten. Die Ausschussbefassung hat zudem ergeben, dass die Einlagerung der z.T. giftigen Stoffe nach Deponierecht eine permanente Messüberwachung erfordert hätte. Die Einlagerung in Teutschenthal wurde jedoch als Verfüllung nach Bergrecht genehmigt. Messergebnisse aus der Luft waren deshalb bis vor kurzem keine Auflage, sodass diese erst jetzt generiert werden müssen. Die Landesregierung ist daher dringend aufgefordert, die strengeren Auflagen des Deponierechts auch bei Anlagen nach Bergrecht grundsätzlich anzuwenden. Der Schutz der Menschen muss Vorrang vor der Gewinnmaximierung der Unternehmen haben.
Wir erwarten, dass die gewonnenen Messergebnisse öffentlich zugänglich sind und transparent mit ihnen umgegangen wird. Selbst wenn Grenzwerte nicht überschritten werden, ist es notwendig die extreme Geruchsbelästigung zu beseitigen.“
Magdeburg, 22. August 2018