Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Numerus Clausus für Medizin-Studienplätze erklärt der hochschulpolitische Sprecher Hendrik Lange:
„Das Urteil ist ein gutes Signal und nicht zuletzt eine wichtige Grundlage, dass die gesetzlichen Regelungen zur Studienplatzvergabe endlich grundlegend auf den Prüfstand gestellt und geändert werden. Vor allem geht es um das Recht auf freie Berufswahl und um Chancengleichheit beim Hochschulzugang, was sich DIE LINKE seit jeher auf die Fahnen geschrieben hat.
Die bisherigen Regelungen zum Numerus-Clausus sind aber auch ein Ausdruck der Mangelverwaltung. Dass in der Humanmedizin mehr Studienplätze geschaffen werden müssen, mag kaum noch jemand verhehlen. Seit Jahren wird, insbesondere auch hier in Sachsen-Anhalt, der Mangel an Ärzten beklagt. Gleichzeitig werden Zehntausende Bewerberinnen und Bewerber deutschlandweit abgewiesen oder mit langen Wartezeiten vertröstet, die oft unzumutbar sind.
Die bestehenden Mängel am Auswahlverfahren müssen nun sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zügig und umfassend beseitigt werden. Da das Urteil auch die hochschuleigenen Auswahlverfahren als verfassungswidrig einstuft, sofern diese nicht standardisiert und entsprechend strukturiert sind, müssen Neuregelungen mit allen außerparlamentarischen Akteurinnen und Akteuren – vor allem den Studierendenvertretungen – intensiv beraten werden.“
Magdeburg, 19. Dezember 2017