In Reaktion auf einen Artikel in der Magdeburger Volksstimme erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Hendrik Lange:
„Erneut wenden sich die Magdeburger Medizinprofessoren an die Presse, weil sie die Entrechtung des Fakultätsrats nicht hinnehmen wollen. Dass nun das Bundesverfassungsgericht diesem Anliegen Rückenwind gibt, sollte den anderen Parteien zu denken geben. DIE LINKE hat seit langem das Hochschulmedizingesetz kritisiert und im Zuge der angestrebten Novellierung Vorschläge unterbreitet, das Verhältnis zwischen Fakultätsrat und Fakultätsvorstand neu auszutarieren. Der Grund dafür ist die außergewöhnlich starke Stellung des Fakultätsvorstands in den medizinischen Fakultäten. Zukünftig darf es aber nicht nur um den Einfluss der Professoren gehen. Vielmehr müssen alle, die am Wissenschaftsprozess beteiligt sind, ein gleichberechtigtes Mitspracherecht bekommen. Das schließt die Studierenden ebenso ein, wie die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.
Die Koalition aus SPD und CDU hatte nicht die Kraft, die offensichtlichen Mängel im Hochschulmedizingesetz zu beseitigen, sei es das personalrechtliche Verhältnis zwischen Fakultät und Klinikum, die rechtliche Grundlage zur Erhebung von Entgelten bei Nebentätigkeiten von Professoren oder eben die schwache Stellung des demokratisch gewählten Fakultätsrates. Das Versprechen der Koalition, nach der Sommerpause eine umfassende Lösung zu präsentieren war nur heiße Luft.
DIE LINKE hat Lösungen aufgezeigt und wird sich dafür einsetzen, das Hochschulmedizingesetz schnellstmöglich zu verändern.“
Magdeburg, 4. Januar 2011